Welche Unterlagen brauche ich für die KFZ Zulassung?
Der Personalausweis
Wenn Du persönlich zur Zulassungsstelle gehen willst, reicht Dein
Personalausweis oder alternativ auch Dein Reisepass. Soll eine
Vertretung in Deinem Namen die Zulassung beantragen (beispielsweise ein
Verwandter oder ein kommerzieller Zulassungsdienst), benötigt diese
Deinen Original-Ausweis oder eine Kopie Deines Ausweises sowie in jedem
Fall eine unterschriebene Vollmacht.
Soll das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen werden (Firma,
Verein usw.), wird der Ausweis des jeweiligen Geschäftsführers zur
Zulassung benötigt (gegebenenfalls auch hier verbunden mit einer
Vollmacht bei Vertretung durch einen Dritten). Zusätzlich werden
außerdem noch eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Handels- oder
Vereinsregisterauszug benötigt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem früheren deutschen Fahrzeugbrief und wurde 2005 als europaweit einheitliches Fahrzeugdokument eingeführt. Gegenüber dem alten Fahrzeugbrief verfügt die Zulassungsbescheinigung Teil II über zusätzliche Sicherheitsmerkmale, um die Fälschungssicherheit deutlich zu erhöhen. Analog dazu entspricht die Zulassungsbescheinigung Teil I dem früheren deutschen Fahrzeugschein.
Das Kfz-Kennzeichen
Nachdem Du Dein Fahrzeug erfolgreich zugelassen hast, bekommst Du die
Legende für Dein zukünftiges Kfz-Kennzeichen zugeteilt. Damit suchst Du
einen (mehr oder weniger weit von der Zulassungsstelle entfernten)
Prägebetrieb auf, um Dir passende Kennzeichen herstellen zu lassen.
Anschließend musst Du nochmals zurück zur Zulassungsstelle, wo Deine
neuen Kennzeichen „gesiegelt“ und damit amtlich bestätigt werden.
Viel besser ist es natürlich, Du hast gleich Dein fertiges
Wunschkennzeichen zur Hand, das Du Dir sofort nach Abschluss des
Zulassungsprozesses siegeln lassen kannst. So sparst Du Zeit und vor
allem auch Geld, denn: Ein Kennzeichen bei utsch24 zu bestellen ist in
der Regel wesentlich günstiger, als es vor Ort in einer Prägestelle
produzieren zu lassen.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung)
Die CoC-Bescheinigung (engl.: Certificate of Conformity) enthält alle technischen Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Insbesondere bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland erworben wurden, ist die Vorlage der CoC-Bescheinigung bei der Zulassung wichtig, denn daran lassen sich alle Fragen schnell und zuverlässig klären.
Sie belegt, dass ein Fahrzeug über eine EG-Typengenehmigung verfügt. Diese wiederum sagt aus, dass das Fahrzeug nach EU-Standards geprüft wurde. Anhand der Bescheinigung stellt Dir die Kfz-Zulassungsstelle die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil II aus. Das CoC-Dokument sollte die deutsche Schadstoffklassifizierung (2-stellige Schlüsselnummer) enthalten, mit deren Hilfe die Kfz-Steuer berechnet wird.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Um ein KFZ zuzulassen, musst Du über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass Dein Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht hat. Die eVB erhältst Du bei Deiner Versicherung, die damit gleichzeitig garantiert, dass das Fahrzeug vom ersten Tag der Zulassung an versichert ist, auch wenn Du noch keinen Versicherungsbeitrag bezahlt hast.
Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer
Damit ein Fahrzeug zugelassen wird, muss über ein SEPA-Lastschriftmandat die Zahlung der dafür fälligen Kfz-Steuer gesichert sein. Das ausgefüllte und unterschriebene Mandat wird von Dir im Original bei der Zulassungsstelle abgeben und von dort dann an das Zollamt weitergeleitet. Das Zollamt ist seit 2014 für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig.
Download SEPA-Formular