KFZ-Ummeldung

Du bist in eine andere Stadt,  einen anderen Kreis oder gar in ein anderes Bundesland umgezogen? Eine neue Adresse bedeutet in den meisten Fällen auch ein neues Kennzeichen. Wie Du Dein Fahrzeug richtig ummeldest, kannst Du hier nachlesen.

KFZ ummelden mit Zulassungsbezirkswechsel

Wenn Du als Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk ziehst, bist Du verpflichtet, Dein Fahrzeug bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden und die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen zu lassen.
Seit 2015 darf man zwar sein altes Kennzeichen bei einem Umzug behalten, aber die meisten Autofahrer möchten bei einem Umzug mit einem neuen passenden Ortskenner unterwegs sein und das Kennzeichen wechseln. Hier bietet sich natürlich ein neues Wunschkennzeichen an!

Bei der Zulassungsstelle brauchst Du in diesem Fall folgenden Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief )
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • neue Kfz-Kennzeichen mit Deiner Wunschlegende
  • Nachweis der letzten gültigen HU (sofern bereits erforderlich)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer (Download Formular)
  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters                                                                                      Oder: Den Reisepass plus eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)
  • Bei minderjährigen Haltern: Die schriftliche Einwilligungserklärung und die Personal- ausweise bzw. Reisepässe (plus Meldebestätigung) beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Die Gewerbeanmeldung und einen Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen)

KFZ ummelden ohne Zulassungsbezirkswechsel

Wenn Du innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehst, brauchst Du lediglich die neue Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern zu lassen.

In diesem Fall benötigst Du auf der Zulassungsstelle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag
  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters                                                                                      Oder: Den Reisepass plus eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)

Namensänderung in KFZ-Papiere eintragen lassen

Du hast geheiratet, lässt Dich scheiden oder hast einen Doktortitel erhalten?

Als Fahrzeughalter musst Du auch diese Änderungen dann baldmöglichst in die Fahrzeug-Papiere eintragen lassen.

Folgende Unterlagen benötigst Du auf der Zulassungsstelle dazu:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag
  • gültiger Personalausweis mit neuem Namen
  • Oder: Den Reisepass plus eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)

Die Namensänderung im Führerschein ist allerdings freiwillig, es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu. Wenn Du Deinen neuen Namen in Deine Fahrerlaubnis eintragen lassen möchtest, musst Du auf der Zulassungsstelle dafür folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit neuem Namen
  • alten Führerschein
  • aktuelles, biometrisches Passfoto

Alle anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsstelle kannst Du am Besten online oder telefonisch bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.

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