KFZ-Zulassung

Ein Fahrzeug zulassen?  Das ist ganz einfach – wenn Du  die nötigen Unterlagen und Dokumente zur Hand hast. Hier erklären wir Dir alles was Du wissen und beachten musst, um erfolgreich Dein Fahrzeug anzumelden, egal ob Motorrad oder Auto, neu oder gebraucht.

Zulassung eines Neufahrzeugs

Du willst ein fabrikneues Fahrzeug, welches Du im Inland erworben hast, erstmals für den Verkehr zulassen?
Für die Zulassung benötigst Du folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
  • oder: Den Reisepass + eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • die vorab bei UTSCH24 bestellten Wunsch-KFZ-Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / CoC-Papier 
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular)
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)
  • Bei minderjährigen Haltern: Die schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise bzw. Reisepässe (plus Meldebestätigung) beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Du willst ein Fahrzeug anmelden, das bisher an einem anderen Standort in Deutschland angemeldet war? Dann möchtest Du einen sogenannten Standortwechsel, für ein gebrauchtes Fahrzeug, welches Du im Inland erworben hast, durchführen. Dabei kann das Fahrzeug entweder auf den bisherigen Halter als auch auf einen neuen Halter zugelassen werden.
Für die Zulassung benötigst Du folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
  • oder: Den Reisepass + eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • die vorab bei UTSCH24 bestellten Wunsch-KFZ-Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / CoC-Papier
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular)
  • Nachweis über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU / "TÜV")
  • alte Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeug)
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)
  • Bei minderjährigen Haltern: Die schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise bzw. Reisepässe (plus Meldebestätigung) beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Zulassung eines importierten EU-Gebrauchtfahrzeuges

Du willst ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, dass zuletzt in einem Land der Europäischen Union zugelassen war und Du dort erworben hast, nun in Deutschland zulassen? Dafür benötigst Du folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
  • oder: Den Reisepass + eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • die vorab bei UTSCH24 bestellten Wunsch-KFZ-Kennzeichen
  • alle ausländischen Original-Fahrzeugpapiere
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung, d.h. Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt (gemäß § 21 StVZO der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung)
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / CoC-Papier
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular)
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters (Download Formular)
  • Bei minderjährigen Haltern: Die schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise bzw. Reisepässe (plus Meldebestätigung) beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Einreichung einer Einfuhrumsatzsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (nur bei Neuwagen, die nicht älter als 6 Monate sind bzw. 6000 km gefahren sind)
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Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

Du willst ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, dass zuletzt in einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, zugelassen war und Du dort erworben hast, nun in Deutschland zulassen? Dazu benötigst Du folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
  • oder: Den Reisepass + eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • die vorab bei UTSCH24 bestellten Wunsch-KFZ-Kennzeichen

  • alle ausländischen Original-Fahrzeugpapiere
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung, d.h. Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt (gemäß § 21 StVZO der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / CoC-Papier (falls vorhanden)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular)
  • Bei Vertretung: Die schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (bitte 2 Ausdrucke mitbringen) sowie den Personalausweis oder den Reisepass (plus Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalter (Download Formular)
  • Bei minderjährigen Haltern: Die schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise bzw. Reisepässe (plus Meldebestätigung) beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
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Alle anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsstelle kannst Du am Besten online oder telefonisch bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.

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